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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: August 2009

INHALTSVERZEICHNIS

1. Anwendungsbereich
2. Vertragsabschluss
3. Lieferfristen, Termine, Ersatzlieferungen
4. Preise
5. Versand und Verpackung
6. Gewährleistung, Mängelrügen und Haftung bei Mängeln
7. Haftung des Verkäufers
8. Eigentumsvorbehalt
9. Rücktrittsrecht
10. Zahlung
11. Gerichtsstand
12. Vertragsergänzung


1 Anwendungsbereich

1.1 Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Kauf- und Werkverträge, Lieferungen ohne Einbau (Warenlieferung) sowie für Lieferungen mit Einbau (Montagen).

1.2 Sie gelten gleichfalls im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen, auch für nachfolgende Geschäftsbeziehungen.


1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner gelten nur, wenn diese von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

1.4 Nebenabreden und Änderungen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.


2 Vertragsabschluss
2.1 Verträge können nur schriftlich, mündlich oder telefonisch abgeschlossen werden.
2.2 Rechten und Pflichten aus geschlossenen Verträgen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung auf Dritte übertragen werden.

3 Lieferfristen, Termine, Ersatzlieferungen
3.1 Die von uns oder von einer beauftragten Liefer- und Zahlungsfrist werden nach Möglichkeit eingehalten. Werden jedoch vereinbarte Fristen bei Lieferungen und Montagen überschritten, sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gleiche gilt, wenn die Einhaltung der Termine und Fristen nicht durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich gemacht werden.

3.2 Bestellungen sind für uns nur dann verbindlich, soweit wir sie ausdrücklich bestätigen oder durch Lieferung nachkommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen dabei der Schriftform.

3.3 Kann eine bestellte Ware oder ein Ersatzteil in der vom Kunden gewünschten Ausführung nicht geliefert werden oder kann die Montage oder Reparatur einer Autoscheibe nicht erbracht werden, so können wir dem Kunden als Ersatz eine Qualität und Preis gleichwertige Leistung anbieten. In diesem Fall ist der Kunde jedoch nicht zur Abnahme verpflichtet.

4 Preise

4.1  Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben zzgl. Mehrwertsteuer.

4.2  Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nach besonderer Vereinbarung.

4.3 Fehlt eine ausdrückliche Preisvereinbarung und wird eine taxmäßige Vergütung (Preisliste) nicht verwendet, so ist gemäß § 632 BGB die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.

4.4 Eine Anfechtung gegenüber unserer Ansprüche ist nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindungen kann nicht gelten gemacht werden.

 

 


5 Versand und Verpackung

5.1 Grundsätzlich erfolgt die Lieferung ab Werk oder Lager. Mit der Übergabe an den Kunden oder Transportdienstleister gehen jegliche Art von Gefahr, das Bruchrisiko sowie die Beweislast bezüglich ordnungsgemäßer Verpackung und Verladung auf den Besteller über, sofern keine anders lautende Vereinbarung besteht.

5.2 Es ist alleinige Aufgabe und Verpflichtung des Bestellers, für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte beim Abladen zu stellen.

5.3 Wird auf Wunsch des Bestellers eine Versicherung abgeschlossen, so handeln wir nur als Vermittler unter Ausschluss jeder Verantwortung.

5.4 Lieferungen erfolgen grundsätzlich ohne Verpackung. Gegen entsprechende Berechnung bieten wir Verpackungen gesondert an. Auslieferungen über einen Transportdienstleister werden ausschließlich mit Verpackung angeboten und unterliegen einer zusätzlichen Berechnung.

5.5 Bei Rückgaben, die nicht auf mangelhafte Warenlieferungen zurückzuführen sind, wie zum Beispiel Falschbestellungen, Kundenabsagen oder Stornierungen, sind die unter den Unterpunkten aufgeführten Bedingungen bindend. Es besteht immer die Verpflichtung zur schriftlichen Einreichung der Rückgabe in geeigneter einfacher Form oder über die Nutzung der von uns angebotenen Vorlage.

a) Bei Rückgaben von Windschutz- und Rückwandscheiben werden 15% des Warenwertes, jedoch mindestens 10,00 € pro Scheibe berechnet.
b) Bei Rückgabe von Seitenscheiben und Zubehörteilen werden 15% des Warenwertes, jedoch mindestens 5,00 € pro Artikel berechnet.

5.6 Die Rücknahmefähigkeit muss von Autoglas Laakmann ausdrücklich bestätigt werden. Die Waren müssen in wiederverkaufsfähigem Zustand sein und nachweislich aus unserer Vorlieferung stammen. Sollten diese Bedingungen nicht erfüllt sein, behält sich Autoglas Laakmann das Recht vor die Rücknahme abzulehnen. 

6 Gewährleistung, Mängelrügen und Haftung bei Mängeln

6.1   Sichtbare Mängel müssen unverzüglich nach Empfang der Ware gerügt beziehungsweise bei Abnahme des Fahrzeuges,  dessen Autoscheibe von uns erneuert oder repariert wurden, gemeldet werden, versteckte Mängel, z. B. Undichtigkeiten, spätestens 4 Wochen nach Abnahme des Fahrzeuges. Andernfalls entfallen die Gewährleistungsrechte.
       

6.2  Die Gewährleistungsfrist für alle Arbeitsleistungen, auch für Reparaturen sowie für eingebautes Material, beträgt 1 Jahr.

6.3  Bei Vorliegen eines Sachmangels gem. § 434 BGB hat der Kunde uns als Wertunternehmer eine angemessene Frist zur  Nacherfüllung einzuräumen. Dies gilt auch für Reparaturen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Untersuchung und Durchführung der Nacherfüllung uns oder unserem Beauftragten zur Verfügung steht.

6.4 Keine Mängel im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung (Sachmangelhaftung) sind:

a) Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder Handhabung wie z. B. durch schadhafte Scheibenwischer, Eiskratzer u. ä.
b) Eigenverschulden des Kunden
c) Mängel, die bei Vertragsabschluss bereits vorhanden waren
d) Verschleiß


6.5 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder wird sie es innerhalb der Gewährleistungsfrist ohne Fremdeinwirkung, oder fehlen ihr garantierte Eigenschaften, so werden wir – nach unserer Wahl – auf unsere Kosten nachbessern oder Ersatz liefern. Im Übrigen gelten die Regelungen der Ziffer 9, Absatz 9.1 und 9.3. Die Gewährleistungspflicht beträgt, wenn nicht anders schriftlich vereinbart ist, 12 Monate ab Übergabe gemäß Ziffer 5 Absatz 5.1, oder ab Abnahmeverzug des Bestellers. Dies gilt nicht für Rückgriffsansprüche gemäß § 479 BGB.

6.6 Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, soweit dieser Ausschluss gesetzlich zulässig ist. Ziffer 9 dieser Bestimmungen bleibt unberührt. Der Besteller kann wegen etwaiger Gegenansprüche nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung die Aufrechnung erklären.

6.7 Wegen der besonderen Eigenschaft unserer Ware ist der Besteller zur sofortigen Prüfung ohne schuldhaftes Verzögern verpflichtet. Dieses gilt auch bei einer Anlieferung über ein Transportdienstleister. Alle offensichtlichen und/oder erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind sofort und ohne schuldhaftes Verzögern, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich zu rügen. 

6.8 Bis zur Erledigung des Reklamationsvorganges muss das reklamierte Produkt zur Einsicht bereitgestellt oder zurück zu Autoglas Laakmann geführt werden können. Die unter den Unterpunkten angegebenen Reklamationsfristen sind einzuhalten.

a) Bei einer Über-Nacht-Anlieferung muss die beanstandete Ware bis spätestens 11.00 Uhr des der Lieferung folgenden Tages schriftlich mit Zuhilfenahme der Vorlage reklamiert werden.
b) Bei einer Über-Tag-Lieferung muss die beanstandete Ware bis spätestens 18.00 Uhr des Zustellungstages entsprechend schriftlich reklamiert werden.

6.9 Die oben genannten Reklamationsfristen beziehen sich auf Transportschäden wie Kratzer und Bruch. Diese Reklamationsfristen gelten auch für unvollständige Lieferungen und Falschlieferungen, die in unserem Verschulden liegen. Es gilt immer die Verpflichtung zur schriftlichen Reklamation in geeigneter einfacher Form oder über die Nutzung der von uns angebotenen Vorlage.

6.10 Nach Einreichung der schriftlichen Reklamation muss die Ware inklusive Auslieferungsetiketten sowie den entsprechenden Liefer-  und Retourenscheinen unter Angabe des Reklamations- / Rückgabegrundes, in das Warendepot des Kunden für den Rücktransport bereitgestellt werden. Die Abholung der Ware erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Danach findet eine individuelle Prüfung durch Autoglas Laakmann statt. Bei Anerkennung der Reklamation erfolgt eine Gutschrift des Warenwertes. Sollte eine Reklamation nicht anerkannt werden können, wird der Kunde von Autoglas Laakmann benachrichtigt.

6.11 Durch Einreichung der Reklamation / Rückgabe ermächtigt uns der Kunde die beanstandete Ware zurück zuholen. Wurde die Ware mit einem Transportdienstleister zum Kunden transportiert, ermächtigt uns der Besteller in seinem Auftrag einen Transportdienstleister zu beauftragen. Mit Übergabe an den Transportdienstleister gehen jegliche Art von Gefahr, das Bruchrisiko sowie die Beweislast auf den Besteller über.

6.12 Durch die Herstellung bedingte Abweichungen in Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten, Farbtönen und Biegungen sind im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen zulässig. Auch für den Zuschnitt gelten die branchenüblichen Maßtoleranzen. Alle von den Herstellern herausgegebenen und verbreiteten technischen Daten, Erläuterungen und Anweisungen bezüglich der Verwendungs- und Montagearten sind vom Besteller zu beachten.

6.13 Veröffentlichte Funktionsdaten von Funktionsgläsern, z.B. Wärmedurchgangskoeffizient, Schalldämmwert, Lichtdurchlässigkeit, Gesamtenergiedurchlassgrad usw., richten sich nach den gültigen Normen und nach dem in den Normen festgelegten Randbedingungen. Diese Funktionsdaten sind nur gewährleistet, wenn schriftlich Gewährleistungserklärungen der Hersteller im Sinne einer Beschaffenheitsgarantie gemäß § 443 BGB vorliegen. Bei dem Einbau in Fahrzeuge können die Randbedingungen von den Normrandbedingungen abweichen, z.B. die Umgebungstemperatur, barometrische Luftdruckschwankungen, Wind, Sonnenbestrahlung und Rahmenmaterialien, entsprechend ändern sich die Funktionsdaten gegenüber den Messwerten in der Norm. Eine solche Abweichung ist nicht Gegenstand der Gewährleistung. Im Übrigen sind die allgemein anerkannten Verglasungsrichtlinien für Fahrzeuge zu beachten. Die für Sicherheitsglas typischen physikalischen Eigenschaften können ebenfalls nicht Gegenstand der Gewährleistung sein.

6.14 Alle bei Glaserzeugnissen verwendeten Materialien haben rohstoffbedingte Eigenfarben, welche mit zunehmender dicke deutlicher werden können. Auch beschichtete Gläser haben eine Eigenfarbe. Diese kann in der Durchsicht und/oder in der Aufsicht unterschiedlich erkennbar sein. Schwankungen des Farbeindrucks sind aufgrund des Eisenoxydgehaltes des Glases, des Beschichtungsprozesses, der Beschichtung sowie durch Veränderungen der Glasdicken und des Scheibenaufbaus möglich und nicht zu vermeiden. Sie sind deshalb nicht Gegenstand der Gewährleistung.

6.15 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, Inbetriebsetzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürlich Abnutzung zurückzuführen sind.


7 Haftung des Verkäufers

7.1 Sämtliche Schadensersatzanspruche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere jedoch Ansprüche wegen Verzugs, Pflichtverletzung, ferner wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, positiver Forderungsverletzung, unerlaubter Handlung oder Produzentenhaftung sind, soweit rechtlich zulässig, beschränkt auf die Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht in den Fällen der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos. Sie gilt ferner nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist oder wir wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist damit nicht verbunden.

7.2 Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wegen etwaiger Gegenansprüche kann er – auch teilweise – nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung aufrechnen.

 

8 Eigentumsvorbehalt

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises vor.

8.2 Soweit eingefügte Ersatzteile bei Scheibenaustausch oder bei Reparaturen nicht wesentliche Bestandteile werden, behalten wir uns als Werkunternehmer das Eigentum auch an diesen eingebauten Teilen bis zum Ausgleich aller unserer Forderungen aus dem Vertrag vor.

8.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und haben wir als Werkunternehmer deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, können wir den Gegenstand zum Zweck des Ausbaues der eingefügten Teile herausverlangen. Sämtliche Kosten der Zurückholung und des Ausbauens trägt der Kunde.


8.4 Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmer oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenkosten in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an die Verkäufer abgetreten werden. („Verlängerter Eigentumsvorbehalt“)


9 Rücktrittsrecht

9.1 Der Besteller ist im Falle der Ziffer 7 Absatz 7.1, und wenn gemäß Ziffer 6 Absatz 6.5 eine in angemessener Frist vorgenommene Nachbesserung fehlschlägt, oder nicht in angemessener Frist Ersatz geliefert wird, zum Rücktritt berechtigt.
 
9.2 Folgende Umstände berechtigen uns zum Rücktritt

a) unvorhergesehne technische Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und ihre Ausführung für uns unzumutbar machen.
b) Krieg, Streik und Unregelmäßigkeiten in der Rohstoff- und Energiezufuhr, sowie alle anderen Fälle wesentlicher Betriebsstörungen oder höherer Gewalt.

9.3  Der Rücktritt ist binnen 14 Tagen, nach Kenntnis der zum Rücktritt berechtigten Umstände, schriftlich zu erklären.


10 Zahlung

10.1 Unsere Kaufpreis- und Werklohnforderungen sind bei Abnahme beziehungsweise Lieferung sofort in bar fällig.

10.2 Erfolgt entsprechend einer gesonderten Vereinbarung keine sofortige Bezahlung, so sind unsere Rechnungen ohne Abzug 1 Woche nach Rechnungsdatum fällig. Kaufleute haben ab Fälligkeit, Privatkunden im Verzugsfalle Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz (EZB-Diskontsatz) zu bezahlen.

11 Gerichtsstand

11.1 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und               Scheckforderungen ist bei Kaufleuten ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers. Erfüllungsort für alle anderen Leistungen aus dem Vertrag ist der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Gerichtsstand zu verklagen.

11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11.3 Die von uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung gewonnenen, personenbezogenen Daten werden gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.

12    Vertragsergänzung
 
 Ist eine Bestimmung, die unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen worden ist, unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere, dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommenden Bestimmung zu ersetzen.


 

Peter Laakmann - Autoglas - Telefon: 02562 / 9631-0 - Fax: 02562 / 9631-21 - Robert-Bunsen-Straße 1 - D-48599 Gronau/Westf.

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